Hygienekonzept Veranstaltungen Jahresprogramm
Stand August 2021
Ansprechpartner zum Hygieneschutz:
Denise Höfele-Bosch und Claudia Hörig
Die Vorstandschaft des Vereins Gemeinsam aktiv für Kinder e. V. Oberkirch ist für die Festlegung, Planung und Umsetzung der Schutz- und Hygienemaßnahmen verantwortlich. Zum Schutz unserer Mitglieder und Teilnehmer/innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Für die einzelnen Veranstaltungen werden jeweils ein oder mehrere Personen namentlich festgelegt, die auf die Einhaltung der Regeln/Empfehlungen achten.
Anmeldung zu Veranstaltungen im Jahresprogramm:
Um Kontakte zu minimieren erfolgt die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen telefonisch oder per Email. Bei der Anmeldung werden folgende Daten (sofern dem Verein nicht bekannt) der Teilnehmer erfasst: Name, Vorname, Telefonnummer oder Emailadresse sowie das Alter bei Bedarf. In einer Info-Mail erhalten die Teilnehmer oder deren Eltern den Hinweis, dass alle Teilnehmer zur Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen müssen, sollte es Situationen geben in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Zudem erhalten die Teilnehmer oder deren Eltern in der Info-Mail eine Gesundheitsbestätigung, die sie ausgefüllt und unterschrieben am Veranstaltungstag dem Veranstaltungsleiter mitbringen müssen, oder falls vergessen, vor Ort ausgefüllt werden müssen. Mit der unterschriebenen Gesundheitsbestätigung versichern die Teilnehmer oder deren Eltern, dass die teilnehmende Person in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit Corona-Virus infizierten Person hatte und dass sie nicht die typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweist. Zudem wird darin auch die Kenntnisnahme der Verhaltens/Hygieneregeln bestätigt. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
Gruppengröße/Veranstaltung drinnen/draußen:
Die maximale Personenzahl für Veranstaltungen im Innenbereich wird der jeweiligen Raumgröße angepasst, damit der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden kann.
Die Veranstaltungsleiter werden mit Hilfe des Merkblattes „Corona“ im Überblick (siehe unten) dazu angehalten bei Kursen in Innenräumen, diese regelmäßig zu lüften. Häufig berührte Kontaktflächen müssen regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert werden. Dies erfolgt in der Regel nach der Veranstaltung (bei längeren Veranstaltungen gegebenenfalls auch regelmäßig zwischendurch), grobe Verunreinigungen z. B. durch Speichel müssen sofort gereinigt/desinfiziert werden. Hierfür wird den Veranstaltungsleitern Desinfektionsmittel vom Verein zur Verfügung gestellt, sofern vor Ort nicht vorhanden.
Bei größeren Familienveranstaltungen im Freien wird die Gruppengrößen/Personenanzahl der jeweils aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angepasst.
Innerhalb einer Familie muss der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, zu den jeweils anderen teilnehmenden Familien/Familiengruppen muss er aber beachtet werden. Kann der
Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. (z. B. Toilettenbereich) Die Veranstaltungsleiter werden mit Hilfe des Merkblattes „Corona“ im
Überblick (siehe unten) dazu angehalten, dass die teilnehmenden Personen die aufgeführten Regeln einhalten. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung per Email möglich (siehe Anmeldung zu
Veranstaltungen).
Hygiene-/Abstandsregeln:
Zudem werden die jeweiligen Veranstaltungsleiter sowie die Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Merkblatt „Corona“ (siehe unten) u. a. auch auf diese Regeln hingewiesen. Die Teilnehmer oder deren Eltern werden mit einer Info-Mail vor der Veranstaltung sowie mit der Gesundheitsbestätigung auf das Zutritts- und Teilnahmeverbot hingewiesen.
Datenerhebung:
Um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden bei der Anmeldung die benötigten Daten (sofern dem Verein nicht bekannt): Name, Vorname, Telefonnummer oder Emailadresse und Alter bei Bedarf abgefragt. Zu Beginn der Veranstaltung überprüft der Veranstaltungsleiter die Anwesenheit der angemeldeten Teilnehmer und markiert diese wenn anwesend. Die Anwesenheitslisten/Teilnehmerlisten werden 4 Wochen lang aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Zutritts- und Teilnahmeverbot:
Zum Schutz der Vereinsmitglieder oder anderen Teilnehmer, sind Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen und seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, sind von der Veranstaltungen ausgeschlossen.
Veranstaltungsleiter:
Die Veranstaltungsleiter erhalten das Merkblatt „Corona“ im Überblick (siehe unten) mit den entsprechenden Hinweisen und Regeln die bei den Veranstaltungen von allen Teilnehmern beachtet werden müssen. Sie bekommen vom Verein Mund-Nasenbedeckungen sowie ausreichend Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und falls nötig Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt, sollte dies nicht bereits in den für die jeweiligen Veranstaltungen vorgesehenen Räumlichkeiten, vorhanden sein.
Die Schutz- und Hygieneverordnung vom 16.10.20 wurde den Vereinsmitgliedern am 21.10.20 per Mail zugesandt.
Merkblatt „Corona“ im Überblick
für Veranstaltungen von Gemeinsam aktiv für Kinder e. V.
"Gemeinsam aktiv" für den Oberkircher Tafelladen
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